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Das Stipendium

Stipendium beantragen

Die Stiftung Talentia setzt sich dafür ein, dass hochbegabte Kinder eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Schule besuchen dürfen. Wir sind überzeugt, dass jedes Kind das Recht haben sollte, seinen Fähigkeiten gemäss gefördert zu werden. Deshalb unterstützen wir Familien bei der Finanzierung des Schulgeldes

Zum Antrag

Die Vorausetzungen

Im Sinne der Erhöhung der sozialen Gleichheit in den Zugangschancen zur Begabtenförderung bezahlt die Stiftung Talentia Zug Ausbildungsbeiträge an Eltern hochbegabter Kinder und Jugendlicher bis zum 18. Altersjahr mit Wohnsitz im Kanton Zug oder einem angrenzenden Kanton, damit diese eine ihren besonderen Bedürfnissen entsprechende Ausbildung erhalten können, die die Eltern ohne diese Beiträge nicht finanzieren könnten.

Die Stiftung unterstützt insbesondere Schülerinnen und Schüler der Schule Talentia Zug, aber auch andere und weiterführende Ausbildungswege, soweit nicht staatliche oder andere Quellen (zB Stipendien) in Anspruch genommen werden können.

Das Stipendienkonto wird durch freiwillige Zuwendungen von Dritten finanziert, somit sind die Mittel des Stipendienkontos begrenzt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsbeitrag und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Über die Zuteilung von Ausbildungsbeiträgen entscheidet ein Ausschuss des Stiftungsrates, dem die Präsidentin/der Präsident von Amtes wegen angehören. Der Ausschuss befindet zweimal jährlich (Juni und Dezember) über die Verteilung von Stipendienbeiträgen.

Die vollständigen Gesuche sind jeweils bis 31. Mai bzw. 30. November einzureichen. In Ausnahmefällen können auch ad-hoc Beiträge gesprochen werden.

In der Regel betragen die Beiträge einen Teil des vollen Schulgeldes bzw. Kursgeldes. Der Betrag wird in der Regel direkt der entsprechenden Bildungsinstitution überwiesen. Bei Austritt während des Schuljahres wird – so weit möglich - eine Rückforderung pro rata verlangt. Ein Beitrag muss jährlich neu beantragt werden. Es besteht kein Anspruch auf wiederholte Beiträge, solche können aber vom Ausschuss im Bedarfsfall bewilligt werden.

Die Kinder und Jugendlichen müssen die Aufnahmebedingungen der Schule Talentia oder einer anderen Bildungsinstitution, die hochbegabte Kinder und Jugendliche fördert, erfüllen.

Um eine gerechte Verteilung der Gelder zu gewährleisten, muss der Ausschuss sich ein umfassendes Bild über die finanzielle Situation des Kindes und dessen Familie machen können. Die Gesuchsunterlagen sind daher vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und die Angaben zu belegen. Mit dem Antrag auf einen Schulgeld-Beitrag ist eine Kopie der behördlichen Bestätigung über die Einkommens- und Vermögenssituation Der Eltern einzureichen (Steuererklärung und Steuerveranlagungsverfügung). Bei fehlenden Unterlagen wird das Gesuch nicht bearbeitet.

Als Richtlinie gilt, dass das steuerbare Jahreseinkommen CHF 80‘000.00 nicht überschritten werden soll (Familie oder Inhaber der elterlichen Sorge). Für jedes weitere Kind werden CHF 12’000 angerechnet. Das Vermögen wird angemessen berücksichtigt. Der Stipendienausschuss beurteilt die Gesuche nach freiem Ermessen.
Hans Zürcher

Hochbegabte Kinder sind 7*24 hochbegabt und nicht nur während der Pullout-Session.

Hans Zürcher
Stiftungspräsident , Vater eines hochbegabten Sohnes,
dipl. Wirtschafts-informatiker, Risch
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